KULAP Besatzzahlen

24.04.2020


Sehr geehrte Teichwirte, durch die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie können manche Betriebe ihre Speisekarpfen nicht wie gewohnt vermarkten. Dies kann zur Folge haben, dass Karpfen aus den Hälterungen wieder zurück in die Teiche gesetzt werden müssen. Sofern es sich um Teiche mit einer KULAP-Förderung handelt, kann es dadurch zur Überschreitung der vorgegebenen Besatzobergrenzen kommen.

Eine wichtige Mitteilung für alle Teichwirte, die am KULAP-Programm „B58 – Extensive Teichwirtschaft“ teilnehmen (nur für das Jahr 2020):

Eine Überschreitung der B58-Besatzobergrenzen um bis zu 30 % wird ohne förderrechtliche Konsequenzen toleriert. Die KULAP-Prämie in Höhe von 350,- €/ha Teichfläche wird in diesem Fall weiterhin ausbezahlt.

Diejenigen Betriebe, die auch diesen um 30 % erhöhten zulässigen Tierbesatz überschreiten, sollen das ihrem zuständigen AELF bis spätestens innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Abschluss des Besatzes schriftlich melden und damit einen Fall von höherer Gewalt geltend machen. Dies hat zur Folge, dass trotz der Überschreitung der Besatzobergrenze um mehr als 30 % keine Sanktion verhängt werden muss. Allerdings kann für diesen Teich in diesem Jahr dann auch keine KULAP-Förderung gewährt werden. An dem Verpflichtungszeitraum insgesamt ändert sich dadurch nichts.

Die o.g. Vorgabe gilt nicht für den Bereich VNP. Falls hier entsprechende Fälle auftreten, sind die betreffenden Meldungen über die Unteren Naturschutzbehörden an das StMUV zur Einzelfallentscheidung weiterzuleiten.




Text und Fotos: Tegof