Fördervorhaben

17.02.2015


Information von Herrn Gruber LfL:

Um die für den EFF noch zur Verfügung stehenden EU-Mittel tatsächlich ausnutzen zu können, ist es wichtig, dass die bewilligten Fördervorhaben so zeitnah wie möglich abgerechnet werden!

Wir bitten Sie daher, ihre Mitglieder darauf hinzuweisen, dass für bereits durchgeführte Vorhaben die Verwendungsnachweise bis Ende März eingereicht und die Zuschüsse abgerufen werden. Ab 3.000,00 € Netto-Investitionssumme können auch Teilverwendungsnachweise eingereicht werden.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen unser Förderteam der Tegof zur Verfügung.




Text und Fotos: Tegof