Gebühren für wasserrechtliche Bescheide

20.11.2014


Nachdem im Jahr 2011 die Gebühren für wasserrechtliche Bescheide für Teichanlagen deutlich erhöht wurden, wurde durch die Teichgenossenaschaft Oberfranken auf diese eklatante Erhöhung hingewiesen (s. "Fischer und Teichwirt", 02-2013, S. 57). Nunmehr konnte hier zum Wohle der Fischerei eine weitestgehende Rücknahme dieser Erhöhungen erreicht werden, wie die folgende - auszugweise - wiedergegebene Nachricht aus dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft informiert:

... Wir haben daraufhin mit den zuständigen Häusern (Finanz- und Umweltministerium) Kontakt aufgenommen und konnten erreichen, dass ... die Gebühren wieder in etwa den ursprünglichen, bis zur Änderung im Jahr 2011 geltenden Sätzen angepasst werden. Künftig wird bei der Gebührenbemessung zwischen Forellen-und Karpfenteichwirtschaft unterscheiden; für beide Arten von Teichanlagen wird im Kostenverzeichnis eine eigene Tarifstelle eingefügt, um die Absenkung der Gebühren für diesen Adressatenkreis gegenüber den sonstigen Vorhaben deutlich zu machen. Da die Änderung des Kostenverzeichnisses erst im Frühjahr 2015 erfolgen wird, die Teichwirtschaft aber möglichst bald von der Gebührensenkung profitieren soll, hat das Umweltministerium bereits jetzt die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden auf die bevorstehende Regelung hingewiesen und gebeten, diese bereits ab 1. Dezember 2014 anzuwenden. ...

Das entsprechende an die Kreisverwaltungsbehörden gerichtete Schreiben liegt der Teichgenossenschaft Oberfranken vor.

Von seitens der Teichgenossenschaft und aller Teichwirte ein herzlicher Dank nach München.




Text und Fotos: Tegof