Ab sofort: unbefristete wasserrechtliche Genehmigungen für Fischteiche in Bayern!

13.08.2014


Die Situation war unerträglich: Seit 2012 wurden die wasserrechtlichen Genehmigungen nur befristet erteilt. Dies bedeutete neben eines Unsicherheitsfaktors in der Betriebsplanung auch regelmäßig hohe Kosten bei der erforderlichen Verlängerung. Aktuell hat das StMUV entschieden, dass zukünftig normalerweise wieder unbefristete wasserrechtliche Genehmigungen verbeschieden werden. Hiermit ist eine der Forderungen der Tegof (s. "Fischer und Teichwirt", 02-2013, S. 57) zu Wohle der Fischerei umgesetzt worden. Das Originalschreiben finden Sie hier.




Text und Fotos: Tegof